Hilfe zum Thema: TV
Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man, dass die Kosten für den Kabelanschluss in die Betriebskostenabrechnung der Wohnung einbezogen werden. Gesetzlich ist diese Regelung in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt.
Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) hat bisher einen Sammelvertrag (Mehrnutzervertrag) mit uns als Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenanntes Sammelinkasso/Zentralinkasso. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihren Kabelanschluss bequem über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter bezahlen. Dieser leitet das Geld dann an uns weiter.
Bei seiner Einführung vor rund 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine echte Neuerung. Konnten bis dahin nur drei bis fünf analoge Fernsehprogramme empfangen werden, ermöglichte der neue Kabelanschluss den Empfang von bis zu 30 analogen Fernsehsendern. Doch was seinerzeit eine Innovation war, ist heute längst veraltet. Inzwischen erfolgt die Fernsehübertragung digital. Außerdem sind neue Übertragungswege dazugekommen, so zum Beispiel Fernsehen übers Internet (IPTV). Das bekommen Sie übrigens auch bei uns.
Würden Sie zu einem anderen Übertragungsweg wechseln wollen, müssten Sie folglich für den Fernsehempfang doppelt bezahlen. Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ändert sich das. Sie können ab sofort bei uns wählen, ob Sie seit dem 01.07.2024 weiter wie bisher TV schauen wollen oder auf unser modernes Internet-TV umsteigen wollen. Oder Sie kombinieren einfach das Beste aus beiden Welten miteinander.
Sie bezahlten noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 Ihren Kabelanschluss über Ihren Vermieter. Ab sofort dürfen Sie weiter wie bisher mit uns Fernseh schauen, müssen dies aber einmal vertraglich neu regeln.
Sind Sie Wohnungseigentümer, fällt für Sie nicht einfach der Kabelanschluss seit dem 30.06.2024 weg. Denn hier bleibt maßgeblich, worauf sich Ihre Eigentümergemeinschaft einigt und neu beschließt.
Unternimmt sie nichts oder spricht sie sich gegen eine Kündigung aus, läuft der Mehrnutzervertrag wie bislang weiter. Als Besitzer der Eigentumswohnungen heißt das, dass Sie die Kosten für den Kabelanschluss nach wie vor über das Hausgeld bezahlen müssen. Falls Sie die Wohnung vermietet haben, können Sie die Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten an Ihren Mieter abrechnen.
Sie bezahlen Rundfunkgebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die muss grundsätzlich jeder Haushalt zahlen, der Fernseh- oder Radiogeräte besitzt. Der Kabelanschluss ist dagegen ein TV-Produkt, das Sie frei wählen können und bei dem es nicht um die Inhalte geht, sondern um den Übertragungsweg.
Nach der geltenden gesetzlichen Regelung bekommen Sie als Arbeitslosengeld-II Empfänger (ALG-II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird.
Wenn Sie keinen Kabelanschluss möchten, so wird der ungenutzte Kabelanschluss seit dem 30.06.2024 durch uns gesperrt. Dies kann auf drei Arten erfolgen:
Wenn Sie das TV-Signal über den Wohnungs-ONT beziehen, werden wir aus der Ferne den Anschluss entsprechend sperren.
Wenn Sie das TV-Signal über die TV-Anschlussdose beziehen, werden wir je nach Art der Hausverkabelung …
… entweder den TV-Anschluss zentral im Keller sperren.
… oder über eine entsprechende Sperrdose in Ihrer Wohnung sperren.
Ja, das kannen Sie. Beim Kabelanschluss sind die öffentlich-rechtlichen HD-Sender bereits enthalten. Wollen Sie die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender in hochauflösender HD-Qualität sehen, dann können Sie auf eines unserer IPTV-Produkte wechseln. Attraktive Pakete mit zusätzlichen HD-TV-Angeboten sind zubuchbar.
Ja, wenn Sie das Produkt START buchen, sehen Sie die gleichen TV-Sender wie bisher über das Kabelnetz. Für Ihren Fernseher zuhause ändert sich nichts.
Die Kosten für START liegen regulär bei 16,90 €. Aktuell bieten wir Ihnen für START einen exklusiven Rabatt an. Durch eine Dauergutschrift reduziert sich Ihr Preis für START auf 10,90 €.
Haben Sie bereits einen Glasfaser-Internet-Vertrag mit uns, zahlen Sie lediglich 10,- €.
Selbstverständlich!
Wir speisen bei den Produkten START und BEST alle für die Verbreitung in Kabelnetzen freigegebenen Sender weiterhin ein. Beim reinen IPTV-Produkt YOU setzen Sie sich bitte mit Sky in Verbindung, um bei Bedarf einen Produktwechsel Ihres Sky-Produktes vorzunehmen.
Mit START schauen Sie weiter Ihr gewohntes Kabelfernsehen. Sie sehen die bekanntesten TV-Sender wie ARD, ZDF, Pro7, Sat1 und RTL und andere. Dabei sehen Sie die öffentlich-rechtlichen Sender in HD-Qualität und die privaten Sender in SD-Qualität. Hier finden Sie die komplette Senderliste
Mit START sehen Sie Kabelfernsehen wie gewohnt. Sie bekommen die identischen TV-Sender wie beim aktuellen TV-Anschluss.
Mit unseren IPTV-Produkten YOU und BEST empfangen Sie Fernsehen über Ihren GELSEN-NET Glasfaser-Internet-Anschluss. Neben vielen privaten TV-Sendern in HD-Qualität können Sie Funktionen wie zeitversetztes Fernsehen (Restart, Replay) und einen Online-Videorecorder nutzen.
Die IPTV-Funktionen sind bei den Produkten YOU und BEST identisch. Jedoch erhalten Sie bei BEST zusätzlich die Möglichkeit, die Senderliste von START zu empfangen. Dies ist sinnvoll, wenn Ihr Zweitgerät nicht internetfähig ist. Oder Sie haben einen klassischen Sky-Vertrag mit Receiver und SmartCard. Hier benötigen Sie das Sendersignal von START.
Unsere Digital TV-Produkte sind ein Zusatzprodukt, welches auf dem Kabelanschluss aufbaut, den Sie aktuell noch über Ihren Vermieter beziehen. Wir haben folgende Lösungen für Sie: Sie entscheide sich für START und alles bleibt gleich. Oder Sie wechseln gleich auf unsere IPTV-Produkte. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.
Ja, selbstverständlich. GELSEN-NET bietet Ihnen standardmäßig die IPTV-Produkte YOU und BEST inklusive HD-TV-Sendern an. Damit erhalten Sie Zugriff auf viele frei empfangbare Fernsehprogramme. Je nach Paket sind neben der RTL- und ProSieben/Sat1-Gruppe noch weitere private HD-Sender enthalten. Zusätzlich können Sie noch Pay-TV-Pakete sowie Auslandspakete dazu buchen.
Sie können die Produkte ausschließlich im Heimnetzwerk aus lizenzrechtlichen Gründen nutzen.
Die Abkürzung IPTV steht für „Internet Protocol Television“. IPTV ist die modernste und flexibelste Form, Fernsehen zukunftssicher zu genießen. Es ermöglicht Dir nicht nur zeitversetztes Fernsehen, sondern bietet zudem die Optionen, über ein System mehrere Endgeräte gleichzeitig zu nutzen und bequem verschiedene Angebote auszuwählen. Es ist ein digitales TV-Angebot, bei dem die Programme über die bestehende Internet-Infrastruktur übertragen werden. Deswegen sind unsere Tarife aktuell auch nur in Verbindung mit einem Glasfaser-Internet-Vertrag buchbar.
Die Wiedergabe der IPTV-Programme ist entweder über eine Set-Top-Box oder App möglich.
GELSEN-NET betreibt seit Jahren eigene sogenannte Kopfstationen für Kabelfernsehen. Dort werden die TV- und Radiosignale mit Antennenanlagen von Satellitenplattformen wie zum Beispiel Astra oder Eutelsat übernommen. Zusätzlich werden einige Programme über direkte Netzkopplungen per IP-Stream bezogen. Die Signale werden für das Kabelnetz aufbereitet und in das Glasfasernetz eingespeist.
Im Falle der IPTV-Produkte beziehen wir die Signale unseres Kooperationspartners Ocilion.
Pay TV-Sender sind Fernsehsender, die Sie auf der Basis eines aufpreispflichtigen Zusatzoption empfangen können. Pay TV-Sender sind in Deutschlang bei keinem Anbieter kostenfrei empfangbar.
Auf dem Fernsehgerät sind unsere unsere IPTV-Produkte über AppleTV, Amazon Fire TV Stick oder unsere optional zubuchbare, leistungsstarke Set-Top-Box nutzbar.
Zusätzlich ist es auch via App auf Tablet oder Smartphone verfügbar.
Sofern Sie unsere leistungsstarke Set-Top-Box dazugebucht haben, senden wir Ihnen rechtzeitig vor Vertragsbeginn die Set-Top-Box nach Hause. Diese ist bereits vorinstalliert, sodass Sie binnen weniger Minuten alle Vorteile Ihres neuen Internetfernsehens nutzen können. Mit einem HDMI-Kabel schließen Sie das Gerät einfach an Ihren Fernseher an, anschließend verbinden Sie die Set-Top-Box noch mit dem Internet per LAN oder WLAN und dann kann es schon losgehen.
Alle Komponenten für die Installation sind selbstverständlich im Lieferumfang enthalten.
Sie benötigen lediglich einen GELSEN-NET Glasfaser-Internetanschluss für Privatkunden mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s.
Die GELSEN-NET IPTV-Produkte können Sie auf bis zu fünf mobilen Endgeräten/Android TVs innerhalb des Heimnetzwerks nutzen. Es können zeitgleich bis zu drei Sendungen auf unterschiedlichen Endgeräten wiedergegeben werden.
Ja, mit der App „TV-Fellow“ können Sie GELSEN-NET IPTV auf einem Fernsehgerät mit Android TV nutzen.
TV Fellow ist kompatibel mit allen verfügbaren TV-Endgeräten mit tvOS-Version 15.0 und höher, allen verfügbaren Fire TV-Endgeräten mit Ausnahme von Fire TV-Stick der ersten Generation sowie Android TV-Geräten, -Boxen, und -Sticks namhafter Hersteller mit einem original Android TV-Betriebssystem ab Version 7.0.
TV Fellow ist kompatibel mit allen verfügbaren mobilen Endgeräten mit Android-Version 5.0 und höher sowie mit allen verfügbaren Endgeräten mit iOS-Version 15.0 und höher.
Wir empfehlen folgende Webbrowser der neusten Generation: Chrome, Firefox, Edge, Brave und Safari.
Unseren Video-Player erreichen Sie unter gelsen-net.tvfellow.tv/web
Die Set Top Box bietet die Möglichkeit, alle Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und von einigen privaten Sender, vorzuinstallieren. Sie sind dort in einem eigenen, integrierten Browser enthalten. Wenn Sie eine Mediathek anklicken, verlassen Sie unsere Set Top Box (Internet TV-Umgebung von GELSEN-NET) und gelangen über einen Browser in die jeweilige Mediathek des TV-Senders.
Die Set Top Box ermöglicht den schnellen Wechsel per Tastendruck zwischen GELSEN-NET Internet TV und einer Mediathek im Browser. Über den Home-Button gelangen Sie jederzeit zurück ins Hauptmenü der Set Top Box.
Über unsere App „TVFellow“ funktioniert dieses Verfahren nicht. Dafür müssten Sie jede Mediathek-App einzeln auf Ihrem Endgerät installieren. Zusätzlich würden Sie bei jedem Klick in die jeweilige Mediatheken-App wechseln und gelangen nicht mehr über die Zurück-Funktion in unsere TV-App.
Aufgrund vertragsrechtlicher Vorgaben seitens der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen wir zur Bereitstellung der „7 Tage Replay“-Funktion nur auf die jeweilige Sendung in den Mediatheken der Sender verlinken.
Da dies im Gegensatz zur Set Top Box bei der App „TVFellow“ nicht abbildbar ist, steht diese Funktion auf der App nicht zur Verfügung.
Wenn Sie die weiteren Funktionalitäten nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Set Top Box. Hier gibt es die Einschränkung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht. Alle Sendungen, die der Sender in seiner eigenen Mediathek einstellt, können auch im 7 Tage Replay Modus geschaut werden.
Die Übertragung von Internet-TV-Daten stellt sehr hohe Anforderungen an die Übertragungsrate und Reaktionszeit. Wenn du Probleme in Deinem Heimnetzwerk hast, empfehlen wir Dir, die betroffenen Geräte in der FRITZ!Box unter "Echtzeitanwendungen" zu kategorisieren.
So bekommst Du immer genau die Datenrate der Internetverbindung, die Du benötigst. Wird die Internetverbindung gleichzeitig von anderen Anwendungen beansprucht, werden zuerst die Daten der Echtzeitanwendungen versendet.
Wie Du diese Einstellung vornehmen kannst, findest Du sehr einfach beschrieben in der Wissensdatenbank von AVM.